Neue Hygieneregeln

Liebe Gäste,
laut der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten ab sofort wieder folgende Maßnahmen:
1. Kontaktdatenerhebung / Rückverfolgbarkeit
Wir benötigen den ausgefüllten Kontaktdatenbogen, damit eine Rückverfolgbarkeit möglich ist. Bitte füllt das Formular schon zu Hause aus, damit die Warteschlangen an den Kassen vermieden werden. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
2. Mund – Nasen - Schutz
Bitte tragt bei Eurem Aufenthalt OP-Masken oder FFP2 Masken.
Diese sind im kompletten Gebäude zu tragen.
Wenn Ihr am Tisch sitzt, dürfen die Masken abgelegt werden. Die Kinder dürfen die
Masken beim Spielen ebenfalls ablegen.
3. Testpflicht / Nachweis Impfung oder Genesung
Jeder Besucher, der das sechste Lebensjahr erreicht hat, ist verpflichtet einen
Negativtest vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Befreiung der Testpflicht entfällt, wenn ein Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 nachgewiesen werden kann.
Ebenfalls entfällt die Testpflicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein positives Testergebnis mindestens 28 Tage sowie max. sechs Monate zurückliegt (genesen).
4. Diverses
Es gilt immer noch die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m. Die Erwachsenen / Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung des Abstandes Ihrer zu betreuenden
Kinder verantwortlich.
Für Fragen stehen wir Euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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